Das Einfamilienhaus aus dem Jahr 1924 ist ein eingetragenes Kulturdenkmal und ein Beispiel der norddeutschen Reformarchitektur. Es zeigt eine denkmalgerechte Sanierung, die in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgt ist und den architektonischen Charakter des Gebäudes bewahrt. Besondere Sorgfalt gilt der Backsteinfassade, den Holzfenstern und der handwerklichen Materialität. Die baulichen Anpassungen und die Innenraumgestaltung verbinden historische Substanz und zeitgemäße Nutzung zu einem harmonischen Gesamtbild.